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Ausbildungsordnung für den Instrumentalunterricht

Hier downloaden: Ausbildungsordnung.pdf

 

( Stand: 01.07.2008 )

Aufgabe:

Der Musikverein Schlat 1986 e. V. sieht die Aufgabe in der Vermittlung einer umfassenden musikalischen Grundausbildung. Ziel ist die Ausbildung des Nachwuchses für die Jugendkapelle und das Orchester des Vereins.

1. Unterrichtsbeginn

Das Unterrichtsjahr beginnt am 01. Oktober und endet am 30. September. Es ist in 2 Halbjahre eingeteilt (vom 01.10 bis 31.03. und vom 01.04. bis 30.09.).

2. Ausbildung

Die Ausbildung beginnt mit einem theoretischen Teil. Nach bestandener Theorieprüfung erhalten die Kinder ihre Instrumente und beginnen mit der praktischen Ausbildung, die 5 Jahre dauert.

3. Anmeldung

Anmeldungen müssen schriftlich erfolgen beim Vorstand Finanzen.

4. Unterrichtszeit

Der Unterricht findet einmal wöchentlich statt. Der Wochentag wird in Absprache mit dem Ausbilder festgelegt. Während der allgemeinen Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.

Von dem Schüler / der Schülerin wird erwartet, dass er / sie pünktlich und regelmäßig zum Unterricht erscheint.

5. Unterrichtsausfall

Fällt der Unterricht durch Verschulden des Schülers / der Schülerin aus, muss dieser nicht nachgeholt werden.

Bei Verhinderung des Ausbilders ist der Unterricht nachzuholen.

Grundsätzlich ist bei entschuldigtem oder unentschuldigtem Fehlen keine Erstattung der Unterrichtsgebühren vorgesehen. Bei längerer Erkrankung des Schülers / der Schülerin oder des Ausbilders kann jedoch eine Erstattung erfolgen.

6. Lernmittel

Die für den Unterricht erforderlichen Lernmittel (Noten, etc.) sowie sonstige Arbeitsmittel

(Notenständer, Öl, etc.) beschafft der Schüler / die Schülerin bzw. die Erziehungsberechtigten. Instrumente können beim Musikverein Schlat 1986 e. V. gemietet werden.

7. Leihinstrumente

Soweit vorhanden können beim Musikverein Schlat 1986 e. V. Musikinstumente gemietet werden.

Das geliehene Instrument ist Eigentum des Musikverein Schlat 1986 e. V. Das Instrument muss nach Anleitung des Ausbilders regelmäßig gereinigt und gepflegt werden.

Näheres regelt die Gebührenordung des Musikverein Schlat 1986 e. V.


8. Vertragsende

Die Beendigung vom Instrumentalunterricht ist nur zum Ende des Unterrichtshalbjahrs (siehe Punkt 1 dieser Ausbildungsordnung) möglich und muss mindestens vier Wochen vorher durch die Erziehungsberechtigten in schriftlicher Form beim Vorstand Finanzen erfolgen.

Der Musikverein Schlat 1986 e. V. gewährt eine Probezeit von drei Monaten in der jederzeit zum Monatsende vom Schüler oder durch den Musikverein Schlat 1986 e. V. der Ausbildungsvertrag gekündigt werden kann. Danach ist eine Kündigung nur zu den o. g. Zeitpunkten möglich.

9. Ausschluss

Bei ungenügender Leistung, Verstoß gegen die Ausbildungsordnung und Nichtzahlung der Unterrichtsgebühren kann ein Ausschluss aus der Ausbildung beim Musikverein Schlat

1986 e.V. erfolgen. Ein Ausschluss wegen ungenügender Leistung oder Verstoß gegen die Ausbildungsordnung kann nur nach vorheriger Anhörung der Erziehungsberechtigten erfolgen.

10. Elternmitgliedschaft

Mit Beginn der Instrumentalausbildung beim Musikverein Schlat 1986 e. V. muss eine Familienmitgliedschaft im Musikverein Schlat 1986 e.V. bestehen.

 

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