Gebührenordnung des Musikverein Schlat e. V.Hier downloaden:
( Stand: 19.09.2007 )
1. Ausbildunga) Musikalische Früherziehung: Die Gebühr für die Teilnahme an der musikalischen Früherziehung beträgt 12€ pro Kind pro Monat über 12 Monate. Wegen der Gruppeneinteilung sind Kündigungen nur zum 01.09. und zum 01.02. möglich.
b) Instrumentalunterricht: Die Ausbildungsgebühr beträgt für das erste Kind monatlich 45€, für jedes weitere Kind 25€. Die Jugendausbildung wird durch den Verein finanziell gefördert, die Ausbidlungsgebühr ist nur ein Zuschuss zu den anfallenden Kosten. Deshalb ist eine Erstattung bei Unterrichtsausfall grundsätzlich nicht möglich (siehe Ziffer 5 der Ausbildunsordnung). Mit der schriftlichen Anmeldung verpflichten sich die Erziehungsberechtigten zur Zahlung der Ausbildungsgebühr ab dem Monat des ersten praktischen Unterrichts Für die Theorieausbildung ist ein einmaliger Betrag von 30€ (für Unterrichtsmaterial ect.) zu entrichten. Bei vorzeitiger Beendigung des Unterrichts von Seiten des Schülers / der Schülerin bzw. der Erziehungsberechtigten muss die Gebühr bis zum nächsten Kündigungszeitpunkt weiterbezahlt werden.
2. InstrumentenmieteMietkauf: Wird von einem Musikhaus angeboten.
Miete: Das Kind bekommt i.d.R. ein gebrauchtes Instrument aus dem Bestand des Musikvereins.Die Instrumentenmiete beträgt für die ersten beiden Jahre 6€ pro Monat. Danach wird für zwei weitere Jahre eine monatliche Miete i. H. v. 10€ erhoben, ab dem fünften Jahr erhöht sich die Miete auf monatlich 20€. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand sorgfältig zu behandeln und aufgetretene Schäden unverzüglich dem Verein zu melden( siehe „Ausgabe, Rückgabe und Reparatur von Instrumenten“ ). Auf Grund unsachgemäßer Behandlung entstandene Schäden am Instrument werden zu Lasten des Mieters beseitigt.
3. KautionBei Ausgabe des Instruments wird eine Kaution i. H. v. 50€ erhoben. Diese wird nach Rückgabe und Überprüfung des Instruments durch den Instrumentenwart zurückerstattet. 4. MitgliedschaftEs gelten derzeit gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 31.01.2003 folgende Jahresbeiträge: Aktives Mitglied ab 18 Jahren € 15,- Passives Mitglied ab 18 Jahren € 25,- Familie € 40,- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind beitragsfrei. Die Teilnahme an Spielgruppen, an den Jugendkapellen und am Blasorchester des Musikvereins Schlat 1986 e. V. ist kostenfrei und wird vom Verein voll getragen, ebenso wird auch das dafür notwendige Notenmaterial kostenlos zur Verfügung gestellt. Ausflüge und Probenwochenenden werden vom Verein organisatorisch und finanziell unterstützt. 5.Beiträge und GebührenAlle fälligen Beiträge und Gebühren werden per Lastschrift eingezogen !
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Gebührenordnung
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